Grundschule Wiegersen
Grundschule Wiegersen

SCHULJAHR 2021/2022

1. Halbjahr

28.01.2022 – 10.30 UHR - ENDLICH FERIEN

Endlich Ferien, wenngleich es nur kurze sind. Auch wenn es den Kindern hier in der Schule doch ganz gut gefällt, am Zeugnistag ist es herrlich, so früh die Schule verlassen zu dürfen. Schnell nach Hause, den Eltern das Zeugnis zeigen und dann die freien Tage genießen.

Viel Spaß dabei! Ihr seid alle fleißig gewesen und habt eure Sache gut gemacht!

ZEUGNISFERIEN 31.01. und 01.02.2022

Am Freitag erhält Ihr Kind sein Zeugnis und darf nach der driiten Unterrichtsstunde in die Zeugnisferien gehen. Am 02. Februar 2022 startet der Unterricht nach Plan. Die täglichen Testungen werden beibehalten. 

Neu ist: Im Februar müssen sich auch geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler jeden Tag testen.

Nur „geboosterte“ Personen sind von der Testpflicht befreit., also alle, die
dreimal geimpft sind oder zweimal geimpft und genesen sind.

Wir wünschen erholsame Tage und bleiben Sie gesund! Liebe Kinder, ihr habt euch die freien Tage wirklich verdient!

sm

 

"SEHT IHR DEN MOND DORT STEHEN...?" Donnerstag, 20.01.2022

."...er ist nur halb zu sehen und ist doch rund und schön..." So geht es in dem Abendlied "Der Mond ist aufgegangen" von Matthias Claudius weiter. Heute früh jedoch sahen wir den Mond in seiner ganzen Pracht über dem Schulgebäude stehen. Diese Szene wollte fotografisch eingefangen und hier auf unserer Homepage festgehalten werden.

sm

MUSIKINSTRUMENTE VOM SCHULVEREIN, 19.01.2022

 

 

 

 

Vielen Dank an den Schulverein Wiegersen!

 Bereits vor Weihnachten bekamen wir Glockenspiele überreicht. Nun haben wir weitere erhalten und zudem auch noch Klanghölzer. Natürlich wurden sie auch schon im Unterricht eingesetzt.

sm

DIE TORTE IST WEG - EIN LITERATURPROJEKT DER KLASSE 1

Die Torte ist weg !

… ist ein Guck- und Suchbilderbuch, das uns unmittelbar angeregt und inspiriert hat. Vor den Augen von Familie Hund stehlen zwei Ratten die Torte. Sofort beginnt eine wilde und spannende Verfolgungsjagd. Und wir stecken mittendrin!!!

Da muss herausgefunden werden, warum das Hasenkind ständig plärrt und das Chamäleon einen roten Popo hat. Und warum ist das elfte Entlein auf Abwege geraten? Oder, oder, oder… Jede Seite verspricht einen Riesenspaß!

Die spannende Verfolgungsjagd in Klasse 1 hat bereits begonnen! Unsere Torten sind am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien entstanden und wir werden gut auf sie aufpassen!

Das Buch des niederländischen Illustrators Thé Tjong-Khing ist bestens zur Sprachförderung geeignet, denn Sprachförderung ist gleichzeitig auch Leseförderung. Es ist eines aus dem Familien-Leserolli.

Der Familien-Leserolli ist ein Rollkoffer, der mit einer Auswahl von 20 Büchern für den Leseanfang bestückt ist. Er ist eine Initiative des Kultusministers und der Akademie für Leseförderung Niedersachsen und bietet vielfältige Möglichkeiten in die Welt des Lesens einzutreten. Die Kinder der 1. Klasse werden den Familien-Leserolli nacheinander für zwei bis drei Wochen mit nach Hause zu nehmen, um dort gemeinsam mit ihren Eltern, Geschwisterkindern und auch Großeltern in die Welt der Geschichten einzutauchen. Jetzt, nach den Weihnachtsferien, soll es losgehen. Detailliertere Informationen für die Eltern der Klasse 1 folgen.

pj

Wir hoffen, ihr seid und Sie sind alle gut in das neue Jahr gekommen!

LETZTER SCHULTAG, MITTWOCH, 22.12.2021

Heute ist nun endlich auch für all die nicht vom Präsenzunterricht befreiten Kinder der letzte Schultag. Ein Zeichen dafür, dass das Jahr nun mit Riesenschritten dem heiß ersehnten Weihnachtsfest entgegen eilt. 

Um diesen Tag noch einmal zu versüßen, setzte sich doch  tatsächlich der Weihnachstmann in Herberts Kontrollhäuschen, um die Bestätigungen der negativen Testergebnisse der Kinder zu sichten. Und er hatte einen großen Sack dabei, aus dem jede Schülerin und jeder Schüler etwas bekam.

 

Wir wünschen allen Kindern, Eltern und Angehörigen ein schönes Weihnachtsfest. Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut ins neue Jahr.

 

Liebe Kinder, wir freuen uns, euch am 10. Januar 2022 ausgeruht um 7.50 Uhr hier zu begrüßen.

sm

 

ADVENTSBASTELN DONNERSTAG, 25.11.2021

Unsere Schule zieren derzeit zwei wunderschöne Tannenbäume. Der eine (stattliche 5m hoch) steht in der Pausenhalle, der andere im Pavillon. Beide Bäume wurden von Familie Sulzer gespendet. Dafür bedanken wir uns ganz herzlich.

Um zu gewährleisten, dass der große Baum nicht kippt, hat Herbert sich um einen stabilen Fuß gekümmert.

 

Alle Klassenlehrerinnen sowie unsere Referendarin bastelten mit den Kindern  kohortengerecht viele weihnachtliche Dinge. Von diesen wunderschönen Bastelarbeiten werden sicher einige auch noch Ihr Haus zu Weihnachten schmücken.

 

Leider konnten wir gestern keine Eltern zu Besuch und zur Mitarbeit einladen. Zutritt zur Schule ist momentan nur per Anmeldung und mit 2G+ möglich. Dies begrenzt unsere Möglichkeiten sehr.

 

 

Mit Herberts Hilfe konnten die Schülerinnen und Schüler am gestrigen Adventsbasteltag die Schönheit des Baumes mit ihren kreativen Bastelarbeiten auch bis hin zu den obersten Spitzen unterstreichen.

GEWALTPRÄVENTION KLASSE 4a und 4b, 18.11.2021

Heute hatten die vierten Klassen Besuch von Herrn Mollenhauer. Herr Mollenhauer ist ein "echter" Polizeihauptkommissar, der viele Schulen besucht. Sein Ziel ist es, dass die Kinder lernen, welche Formen von Gewalt es gibt, wo überhaupt Gewalt anfängt und wie man dieser aus dem Weg gehen kann. Folgende Fragen stehen dabei im Mittelpunkt:

 

  • Wie erkennt man gewaltbereite Menschen und Konfliktsituationen frühzeitig?
  • Wie lässt sich Gewalt in Gruppensituationen deeskalieren?
  • Wie beugen wir durch das eigene Verhalten kritischen Situationen vor?

Es waren lehrreiche Unterrichtsstunden. Im kommenden Jahr wird Herr Mollenhauer wieder kommen und dann die anderen Klassen besuchen.

 

https://jensmollenhauer.de/ueber-jens-mollenhauer/

 

HERZLICHEN DANK FÜR DIE SPENDE!

Vielen Dank auch von allen Mitarbeitern an Stefan Reigber aus Apensen, der uns einen seiner Laptops gespendet hat!

HERZLICHEN DANK FÜR DIE SPENDE!

Alle Mitarbeiter der Grundschule Wiegersen bedanken sich herzlich für die finanziellle Unterstützung durch Herrn Christian Wilkens. Wir konnten nun einen zweiten Computer für unser Lehrerzimmer anschaffen. Bis dahin mussten sich alle Kolleginnen einen PC teilen. Das war besonders in der Zeit des Zeugnisschreibens nicht einfach, da diese nur hier vor Ort geschrieben werden können. Natürlich hat jede Lehrkraft auch einen privat angeschafften  PC, mit dem sie jedoch ausschließlich Zuhause arbeitet. Wir warten geduldig auf die mobilen Endgeräte, die vom Land Niedersachsen gestellt werden sollen.

SPUCKTEST

Damit Sie sich mit dem Testprozedere eines Spucktests vertraut machen können, finden Sie hier ein Video zur Gebrauchsanweisung.

Elternbrief 1.pdf
PDF-Dokument [524.3 KB]

INFO FÜR DIE EINSCHULUNGSELTERN bezüglich der Materialabgabe am 02. und 03.09.2021

Liebe Eltern, am 08.07. haben Sie von Frau Jörns einen Termin per Mail zwecks Materialübergabe erhalten (eine Erinnerung folgt in den kommenden Tagen). Für diesen Termin benötigen Sie KEINEN Testnachweis. Sie kommen bitte über den Turnhallenweg an das Fenster des Klassenraumes Ihres Kindes. Denken Sie bitte daran, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (auch Ihr Kind). Sie geben dann die Materialien an Frau Jörns und bekommen einen Test für Ihr Kind, den es am Morgen der Einschulungsfeier verwendet. Bitte kommen Sie nur zur Feier, wenn das Testergebnis negativ ist. Ansonsten informieren Sie uns bitte unverzüglich. Denken Sie bitte auch daran, dass alle Gäste getestet sein müssen (s. Infos unten). 

sm

EINSCHULUNG, 04.09.2021

Die Einschulungsveranstaltung wird nach dem Gottesdienst ab 9.30 Uhr in der Pausenhalle der Grundschule Wiegersen stattfinden. Es sind neben dem Einschulungskind zwei Erwachsene sowie Geschwisterkinder zugelassen (Sie haben die Anmeldungen in der Schule bereits abgegeben). Kinder bis zwei Jahre erhalten keinen eigenen Stuhl, sie müssen auf dem Schoß der Eltern verbleiben. Der Mund-Nasen-Schutz darf nicht abgenommen werden. Auch die Einschulungskinder sowie die Geschwisterkinder ab 6 Jahren müssen bitte während der Feier eine MNB tragen.

 

Alle an der Einschulung teilnehmenden Gäste dürfen nur mit einem negativen Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Stunden gültig) oder einem Impfnachweis (gemäß §2 Nr. 3 SchAusnahmV) oder einem Genesenenennachweis (gemäß §2 Nr. 5 SchAufnahmV) die Schule betreten. Kinder bis zum 6. Lenbensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen.

 

Die Einschulungskinder erhalten ihren Test in den Tagen vor der Einschulung (Info diesbezüglich durch Frau Jörns).

sm

ALLES AUF EINEN BLICK, DIENSTAG, 24.08.2021

Liebe Eltern, folgende Regelungen wird es für die ersten Wochen des Schulstarts verbindlich an allen Schulen Niedersachsens geben:

 

Zum Schulstart gibt es eine inzidenz- bzw. warnstufenunabhängige Sicherheitsphase.

Bis zum 22.09.21 gilt:


Testen:

  • an den ersten 7 Schultagen nach den Ferien: Tägliche Selbsttestungen zu Hause dann Testungen 3x in der Woche zu Hause
    befreit: Vollständig genesene/geimpfte


MNB (Mund-Nasen-Bedeckung):

  • Sowohl im Schulgebäude als auch im Unterricht (Sitzplatz) ist für diesen Zeitraum eine Maske zu tragen (es muss keine medizinische sein)
  • außerhalb des Schulgebäudes auf dem Schulgelände keine MNB
  • Maskenpausen gibt es regelmäßig, z.B. im Rahmen
    der Lüftungspause 20-5-20 oder beim Essen und Trinken


Grundsätzlich gilt darüber hinaus weiterhin:

  • Einhaltung der AHA+L Regelungen und der allgemeinen Hygieneregelungen auf der Grundlage des Rahmenhygieneplans
  • schulscharfe Infektionsschutzmaßnahmen bzw. Quarantäneanordnungen des zuständigen Gesundheitsamtes im Falle eines Infektionsfalles in der Schule.

Befreiung von der Präsenzpflicht im Härtefall:

Info Befreiung Präsenzpflicht.pdf
PDF-Dokument [396.4 KB]

Das Niedersächsische Kultusministerium ermöglicht Schülerinnen und Schülern, die glaubhaft machen (z.B. durch Vorlage eines aktuellen Attestes), dass sie gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes haben, die Befreiung vom Präsenzunterricht, wenn

  • vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde (für die Dauer der Maßnahme), oder
  • die Schülerin oder der Schüler die Schuljahrgänge 1-6 besucht oder einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung oder Hören und Sehen aufweist, oder
  • Schülerinnen und Schüler sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Der Härtefall gilt auch bei schriftlichen Arbeiten und praktischen Prüfungen.
Das Attest ist in der Regel nach 6 Monaten zu erneuern.

INFOS für REISERÜCKKEHRENDE!!!

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,


nach dem Ende der Sommerferien bitten wir vor dem Schulbesuch um Beachtung der aktuellen Quarantäneregeln nach der Rückkehr von Reisen ins Ausland.


Mit Stand 01.08.2021 (zunächst bis zum 30.09.2021) gelten folgende gesetzliche Vorgaben:


Personen, die sich im Ausland aufgehalten haben und älter als 12 Jahre sind, müssen unabhängig von der Art des Verkehrsmittels (Flugzeug, Bahn, Auto pp.) und unabhängig davon, ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat, grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen.
Kinder unter 12 Jahre sind von der Nachweispflicht befreit. Der Nachweis kann bei der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nach Deutschland durch die Bundespolizei oder durch die zuständige Behörde verlangt werden. Flugreisende müssen dem Beförderer den Nachweis schon vor Abreise vorlegen.


Personen, die sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, für das ein besonders hohes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wurde,

 

      weil in diesem Risikogebiet eine besonders hohe Inzidenz für die Verbreitung des Coronavirus besteht (Hochinzidenzgebiet), oder

      in diesem Risikogebiet bestimmte Varianten des Coronavirus verbreitet aufgetreten sind (Virusvariantengebiet),

 

müssen sich unmittelbar in häusliche Quarantäne begeben. Welche Gebiete als Hochinzidenzgebiete bzw. Virusvariantengebiete einzustufen sind, finden Sie tagesaktuell auf der Seite des Robert-Koch-Instituts ( www.rki.de/risikogebiete ).


Bei Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet beträgt die Absonderungszeit grundsätzlich zehn Tage, bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt sie grundsätzlich vierzehn Tage.


Während der Quarantäne ist es – auch für Schülerinnen und Schüler – nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen.

Vergessen Sie nicht: Diese Maßnahme dient dem Schutz Ihrer Familie, der Nachbarn und aller anderen Menschen in Ihrem Umfeld. Verstöße gegen die Quarantäneregeln können mit Bußgeldern geahndet werden.


Bitte informieren Sie die Schule über die Dauer der Quarantänemaßnahme. In Quarantäne befindliche Schülerinnen und Schüler nehmen für die Dauer der Quarantäne am Distanzunterricht teil.


Beendigung der Quarantäne bei Hochrisikogebieten: Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis, ein Impfnachweis oder ein negativer Testnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter www.einreiseanmeldung.de  übermittelt wird. Die Quarantäne endet mit dem Zeitpunkt der Übermittlung. Wird ein Genesenen- oder Impfnachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich. Im Fall der Übermittlung eines Testnachweises darf die zugrunde-
liegende Testung frühestens fünf Tage nach der Einreise erfolgt sein.

 


Für Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, endet die Quarantäne fünf Tage nach der Einreise automatisch.


Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne grundsätzlich 14 Tage.
Wird das betroffene Virusvariantengebiet noch während der Quarantänezeit in Deutschland herabgestuft, gelten für die Beendigung der Absonderung die Regelungen für diese Gebietsart. Wer aus einem Hochrisikogebiet kommt, kann sich somit ab dem fünften Tag der zehntägigen Quarantäne freitesten. Bei einer Einreise aus dem Virusvariantengebiet ist das nicht möglich,
die Quarantäne dauert stets 14 Tage.

EINSCHULUNG, SAMSTAG, 04.09.2021

Liebe Eltern,

der Einschulungstermin Ihres Kindes rückt näher und damit steigt sicherlich auch die Aufregung. Umso bedauerlicher ist es, dass die Inzidenzzahlen im LK Stade nun erneut wieder steigen (derzeit 46,5) und damit auch die Unsicherheit bei Ihnen und auch bei uns, wie die Einschulungsfeier abgehalten werden kann.

 

Heute bekam ich die Nachricht, dass es voraussichtlich am 25.08. eine erneute Corona-Verordnung geben wird, aus der sich die maßgeblichen Regelungen für die Einschulungsfeier evtl. verändert ergeben werden (bitte unbedingt wieder auf die Homepage sehen!).

 

Ich muss Sie jetzt schon einmal darauf hinweisen, dass alle an der Einschulung teilnehmenden Gäste (auch bei einer Inzidenz unter 35) nur mit einem negativen Testnachweis (PCR-Test 48 Stunden gültig oder PoC-Antigen-Test 24 Stunden gültig) oder einem Impfnachweis (gemäß §2 Nr. 3 SchAusnahmV) oder einem Genesenenennachweis (gemäß §2 Nr. 5 SchAufnahmV) die Schule betreten dürfen. Kinder bis zum 6. Lenbensjahr sind von der Testpflicht ausgenommen.

 

Die Einschulungskinder erhalten ihren Test in den Tagen vor der Einschulung (Info diesbezüglich durch Frau Jörns).

sm

 

KRANKMELDETELEFONNUMMER:

04169/90 97 94

 

 

 

Grundschule Wiegersen
Zum Viertelsberg 2
21644 Sauensiek

 

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Telefon

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Dienstag       8.30 - 11.30 Uhr

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